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Was geschieht mit der Energieerzeugungsanlage zum Ende des Contractingvertrages?
Das ist Verhandlungssache: die Anlage kann nach Ablauf des Vertrages vom Contractor aus dem Heizraum entfernt werden oder vom Gebäudeeigentümer zum Restwert oder zu einem vorher festgelegten Preis „gekauft“ werden.
Eine Verlängerung des Vertrages ist selbstverständlich auch möglich, ebenso wie der Abschluss eines neuen Vertrages verbunden mit dem Einbau einer neuen Heizung nach aktuellstem technischem Stand.